Seniorenbeirat

Seniorenbeirat

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Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.07.2018 auf Antrag der Sozialreferentin, Frau Wuttke-Gilch, der Gründung eines Seniorenbeirats mit folgenden Vorgaben zugestimmt:

  • selbständige Organisation außerhalb der Stadtverwaltung
  • enger Kontakt zur Stadtverwaltung, zum Beirat für Soziales und Demographie und zum Stadtrat
  • zeitnahe Behandlung und Umsetzung von Empfehlungen des Seniorenbeirats und Unterstützung von Initiativen und Veranstaltungen des Seniorenbeirats durch die zuständigen Stellen und Gremien der Stadt
  • Bereitstellung eines eigenen Budgets zur Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen


Aufgrund dieses Beschlusses wurde einer Reihe von Institutionen eine Mitwirkung im Seniorenbeirat angeboten und es fanden sich auch einige interessierte Privatpersonen.

Seit dem Herbst 2018 fand eine ganze Reihe von Treffen statt mit dem Ziel, einen funktionsfähigen Beirat an den Start zu bringen und die Modalitäten festzulegen.

Frau Ilse Bandel

Herr Dr. Silfredo Dalferth

Frau Sigrid Freiberger

Frau Christa Geißel

Herr Kurt Rodehau

Herr Berthold Schraml

Frau Beate Stock

Frau Ursula Winter

Frau Gisela Wuttke-Gilch

Frau Marianne Wildt

Herr Stefan Walberer

Frau Uta Siegle

(BRK Sozialdienst)

(ev. Kirchengemeinde)

(ehrenamtliche Versichertenberaterin der DRV)

 

 

 

 

(KAB)

(AWO)

(Aktuelle Stunde)

(Stadtverwaltung)

 

Kontakt: E-Mail

Für die organisatorischen Fragen wurde eine Geschäftsordnung erarbeitet, die auch die Zusammenarbeit mit der Stadt regelt.

Im Wesentlichen geht es darum, dass

  • die Stadt den Seniorenbeirat im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in die laufenden Planungsprozesse einbezieht (§ 1 Abs. 2)
  • die Stadt der Zusammensetzung des Beirats zustimmt (§ 2)
  • die Stadt den geschäftsführenden Vorsitzende des Beirats zu öffentlichen Sitzungen des Stadtrats, der Ausschüsse und Beiräte einlädt, soweit Belange älterer Menschen betroffen sind (§ 3 Abs. 3)
  • einer der Vorsitzenden im Benehmen mit dem Seniorenbeauftragten regelmäßig im Beirat für Soziales und Demographie oder im Stadtrat über die Arbeit des Seniorenbeirats berichtet (§ 3 Abs. 3)
  • der geschäftsführende Vorsitzende den/die Seniorenbeauftragte/n in den Gremien des Landkreises vertritt
  • die Stadt gehalten ist, die Beschlüsse des Seniorenbeirats, deren Umsetzung in der Zuständigkeit der Stadt liegt, zügig zu behandeln und einer Entscheidung zuzuführen (§ 7 Abs. 2)
  • die Stadt dem Seniorenbeirat im Rahmen des Haushalts einen Zuschuss zur Deckung der notwendigen Ausgaben gewährt (§ 9 Abs. 2)

Hier finden Sie die Geschäftsordnung zum Download.

 

Die Beiratsmitglieder setzten bereits Schwerpunkte im Bereich ÖPNV sowie Wohnen im Alter und arbeiteten zuletzt an einer Informationsbroschüre für Senioren.