Für die organisatorischen Fragen wurde eine Geschäftsordnung erarbeitet, die auch die Zusammenarbeit mit der Stadt regelt.
Im Wesentlichen geht es darum, dass
- die Stadt den Seniorenbeirat im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in die laufenden Planungsprozesse einbezieht (§ 1 Abs. 2)
- die Stadt der Zusammensetzung des Beirats zustimmt (§ 2)
- die Stadt den geschäftsführenden Vorsitzende des Beirats zu öffentlichen Sitzungen des Stadtrats, der Ausschüsse und Beiräte einlädt, soweit Belange älterer Menschen betroffen sind (§ 3 Abs. 3)
- einer der Vorsitzenden im Benehmen mit dem Seniorenbeauftragten regelmäßig im Beirat für Soziales und Demographie oder im Stadtrat über die Arbeit des Seniorenbeirats berichtet (§ 3 Abs. 3)
- der geschäftsführende Vorsitzende den/die Seniorenbeauftragte/n in den Gremien des Landkreises vertritt
- die Stadt gehalten ist, die Beschlüsse des Seniorenbeirats, deren Umsetzung in der Zuständigkeit der Stadt liegt, zügig zu behandeln und einer Entscheidung zuzuführen (§ 7 Abs. 2)
- die Stadt dem Seniorenbeirat im Rahmen des Haushalts einen Zuschuss zur Deckung der notwendigen Ausgaben gewährt (§ 9 Abs. 2)
Hier finden Sie die Geschäftsordnung zum Download.
Die Beiratsmitglieder setzten bereits Schwerpunkte im Bereich ÖPNV sowie Wohnen im Alter und arbeiteten zuletzt,zusammem mit Anja Würf,l an der neu zuerstellenden Broschüre für Senioren.