Wohnraumförderung

Das Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Weil sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern können, unterstützt der Freistaat Bayern die Wohnraumversorgung seiner Bürger auf vielfältige Weise. Mit den Programmen der Wohnraumförderung fördert er beispielsweise den Bau oder die Modernisierung von Mietwohnungen. Mietern dieser geförderten Wohnungen gibt er einen Zuschuss zur Miete. Damit sich auch weniger wohlhabende Familien Wohneigentum leisten können, fördert der Freistaat ebenfalls den Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohnungen und Häusern. Den Bedürfnissen von Menschen in besonderen Lebenslagen wird durch die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung Rechnung getragen.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze. Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass mit einem Bauvorhaben erst dann begonnen werden darf oder ein Kaufvertrag für ein Kaufobjekt erst dann abgeschlossen werden darf, wenn dem Antragsteller der Fördermittel der Bewilligungsbescheid zugestellt worden ist, weil nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen bereits begonnene Vorhaben nicht gefördert werden dürfen. Die Bewilligungsstelle kann aber unter bestimmten Voraussetzungen einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmen.

Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen. Bei Eigentumsmaßnahmen ist das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge zuständig, beim Mietwohnungsbau die Regierung von Oberfranken in Bayreuth. Die Bewilligungsstellen sind auch bei der Antragstellung behilflich.