Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen

Informationen über die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins für öffentlich geförderten Mietwohnraum oder für sonstigen staatlich geförderten Mietwohnraum.

Für den Bezug einer mit öffentlichen/staatlichen Mitteln geförderten Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Der Vermieter darf eine geförderte Wohnung einem Wohnungssuchenden nur zum Gebrauch überlassen, wenn dieser ihm einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein übergibt.
Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist abhängig von der Höhe des Einkommens und von der Anzahl der Familienangehörigen. 

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung.

Zur Feststellung der Einkommensverhältnisse verwenden Sie bitte die Formulare Einkommenserklärung des Antragstellers bzw. der weiteren Haushaltsangehörigen und legen entsprechende Einkommensnachweise vor.

Bitte senden Sie die Unterlagen an folgende Adresse:

Stadt Marktredwitz
Bauverwaltung
Böttgerstraße 10
95615 Marktredwitz