Urkunden anfordern

Folgende Urkunden können Sie beim Standesamt Marktredwitz anfordern:

  • Geburtsurkunde, wenn Sie in Marktredwitz geboren sind
  • Eheurkunde, wenn Sie in Marktredwitz geheiratet haben
  • Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn Sie diese in Marktredwitz eingegangen sind
  • Sterbeurkunde für einen Angehörigen, der in Marktredwitz verstorben ist

Folgende Urkunden kann das Standesamt Marktredwitz ausstellen:

  • aus den Geburtsregistern der letzten 110 Jahre
  • aus den Eheregistern der letzten 80 Jahre
  • aus den Sterberegistern der letzten 30 Jahre
  • aus den Lebenspartnerschaftsregistern ab 2009

Das gilt auch für die früheren Standesämter Brand bei Marktredwitz, Lorenzreuth, Wölsau, Oberredwitz und Dörflas b.R. sowie Kirchenlamitz einschl. Ortsteile.

Für den Zeitraum davor können Sie formlos einen Antrag auf Archivauskunft stellen, der schriftlich oder per E-Mail ebenfalls an das Standesamt gerichtet werden kann. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Auskünfte nur über die oben genannten Standesämter und erst ab 1876 erteilt werden können. Weiter zurückliegende Beurkundungen erfolgten in Kirchenbüchern.

Beachten Sie bitte in allen Fällen zwingend die Rechtmäßigkeit Ihrer Anfrage. Urkunden dürfen gem. § 62 Personenstandsgesetz nachweislich nur „von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen". Andere Personen haben nur dann einen Anspruch auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Gebühren:

Für alle Arten von Urkunden wird eine einheitliche Gebühr von 12,00 € pro Dokument erhoben.

Zur Beschaffung der Urkunden stehen Ihnen drei Möglichkeiten offen:

Für Ihre persönliche Vorsprache ist vorab telefonisch mit dem Standesamt ein Termin zu vereinbaren.

Selbstverständlich können Sie Urkunden auch per E-Mail oder über das Bürgerserviceportal bestellen. Planen Sie bitte für die Bearbeitung mindestens eine Woche zuzüglich Postrücklaufzeit ein. Bei Überweisung der Gebühren warten wir vor Versand der Urkunde den Zahlungseingang ab (Vorauskasse). Wir bitten hierfür um Verständnis, denn etwaige zeitraubende Mahnverfahren stehen in keinem Verhältnis zu den Gesamtkosten.

Wenn Sie den schriftlichen Antrag verwenden, übersenden Sie uns bitte den vorbereiteten Antrag, der hier zum Herunterladen zur Verfügung steht. Wir übersenden Ihnen die gewünschte Urkunde an die von Ihnen angegebene postalische Adresse. Wird die Gebühr – wie im Antrag vorgesehen – gleich in bar, Briefmarken oder V-Scheck entrichtet, ist eine sofortige Bearbeitung und Zusendung möglich. Bei Überweisung wird, wie bei der Online-Bestellung, erst der Zahlungseingang abgewartet.


 Bei der Überweisung geben Sie zur Zuordnung bitte im Verwendungszweck immer „Standesamtsgebühren" und Ihren Namen an.