Logo

Marktredwitz

MODERN UND SYMPATHISCH

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Marktredwitz hat das Ziel, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen – im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.marktredwitz.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Dieser Erklärung wurde erstellt am 11.06.2026

Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 17.06.2026

Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung unter Verwendung automatisierter externer Prüfwerkzeuge (u.a. Google Lighthouse, Web Accessibility Evaluation Tool, Siteimprove Accessibility Checker) sowie ergänzender manueller Tests, durchgeführt von einer Mitarbeiterin der Pressestelle und einem Mitglied der Schwerbehindertenvertretung der Stadt Marktredwitz.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website der Stadt Marktredwitz ist teilweise vereinbar mit der BayDiV.

Im Rahmen der Selbstbewertung wurde festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen der BayDiV gewährleistet. Die Stadt Marktredwitz arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung ihrer Website zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:

  • Bildelemente haben teilweise keine [alt]-Attribute oder der alternative Text ist redundant bzw. nicht eindeutig.
  • Einige grafische Bedienelemente haben keine eindeutige Beschreibung und Linktexte sind nicht an jeder Stelle so aussagekräftig, dass das Link-Ziel offensichtlich ist.
  • <iframe> - Elemente haben keinen Titel oder Alternativtext.
  • Für Videos mit rein visuellen Handlungen wird keine Audiodeskription oder Volltextalternative angeboten.
  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
  • Einige Bedienelemente (z.B. Social-Media-Icons, Sprachauswahl, Menü) sind nicht über die Tastatursteuerung erreichbar.
  • Überschriftenelemente sind zum Teil nicht in einer fortlaufenden absteigenden Reihenfolge angeordnet bzw. Überschriften-Levels werden übersprungen.
  • Statusmeldungen (z.B. über fehlerhafte Eingaben in Formularfeldern) werden vom Screenreader nicht erfasst.
  • Das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ist zuweilen nicht ausreichend. (Diese Barriere kann jedoch mithilfe des Barrierefreiheitstools von digi · access aufgehoben werden – siehe „Freiwillige Maßnahmen“.)

Freiwillige Maßnahmen

Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Website bieten wir Ihnen folgende Unterstützung:

  • Barrierefreiheits-Tool: Mit dem integrierten „digi · smart Plugin“ können Sie vielfältige und individuelle Einstellungen vornehmen, um die Lesbarkeit und Erkennbarkeit der Inhalte auf der Website zu verbessern.
  • Leichte Sprache: Mithilfe eines KI-gestützten Online-Tools können Sie sich die Text auf der Website in Leichter Sprache anzeigen lassen.

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn

  • Sie über die genannten Einschränkungen hinaus Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.marktredwitz.de bemerkt haben.
  • Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise PDF-Dokumente oder Transkriptionen für Videos.
  • Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen (z.B. Online-Karten, Inhalte von Dritten, etc.).
  • Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.

Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an E-Mail

Auf dem Postweg richtigen Sie Ihr Anliegen an:

Stadt Marktredwitz
Pressestelle
Egerstraße 2
95615 Marktredwitz

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständiger Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag hin, ob Maßnahmen seitens des Betreibers der Internetseite erforderlich sind.

Antrag online stellen

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: E-Mail