Rathaus

Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das „Industriegebiet Rathaushütte“, Gemarkung Lorenzreuth

Erneute öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung und des geänderten Bebauungsplanentwurfes gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat aufgrund der in den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplanentwurf vom 23.09.2019 eingearbeiteten Änderungen im Hinblick auf den technischen Umweltschutz in seiner Sitzung am 28.04.2020 die erneute öffentliche Auslegung der geänderten Entwurfsfassungen einschließlich Begründungen mit Umweltbericht gemäß § 4 a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der geänderte Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 27.04.2020 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes vom 27.04.2020 einschließlich Begründung mit Umweltbericht können aufgrund der derzeitigen CORONA-Pandemie nur nach telefonischer Vereinbarung unter Telefon Nr. 09231/501-400 in der Zeit

                                 vom 08.05.2020 bis einschl. 25.05.2020

im Stadtbauamt Marktredwitz, Böttgerstraße 10, Erdgeschoss, Foyer Vortragssaal, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Äußerung sowie zur Erörterung. Erforderlichenfalls können unter Telefon Nr. 09231/501-400 auch andere Termine vereinbart werden.

Während der verkürzten Auslegungsfrist (§ 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB) kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Anregungen und Bedenken können gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Entwurfsfassungen schriftlich oder während der o. g. Zeiten zur Niederschrift beim Stadtbauamt vorgebracht werden.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Auslegungszeit unter www.marktredwitz.de / Stadtentwicklung / Bauleitpläne / Bebauungspläne / „Industriegebiet Rathaushütte“, auch im Internet eingesehen werden.

Es besteht die Möglichkeit gem. § 4 a Abs. 4 BauGB Stellungnahmen auch online abzugeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Zum geänderten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Über die Anregungen und Bedenken entscheidet der Stadtrat der Stadt Marktredwitz.

Zum räumlichen Geltungsbereich des geänderten Entwurfs der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und des geänderten Entwurfs der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Rathaushütte“, Gemarkung Lorenzreuth, wird auf den Lageplan vom 27.04.2020 hingewiesen.

Marktredwitz, 29.04.2020

STADT MARKTREDWITZ

gez.

Weigel

Oberbürgermeister

Zurück