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Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Wuttigmühle“, Gemarkung Dörflas

Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Wuttigmühle“, Gemarkung Dörflas;

Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung

Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in seiner Sitzung am 22.10.2019 dem Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans vom 30.09.2019 einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie dem Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wuttigmühle“, Gemarkung Dörflas, vom 30.09.2019 einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – der Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans vom 30.09.2019 einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 30.09.2019 einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung – können in der Zeit vom

10.12.2019 bis einschließlich 17.01.2020

im Stadtbauamt Marktredwitz, Böttgerstraße 10, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 3, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden. Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Äußerung sowie zur Erörterung. Erforderlichenfalls können unter Telefon Nr. 09231/501-400 auch andere Termine vereinbart werden.

Zusätzlich können die Unterlagen ab diesem Zeitpunkt unter www.marktredwitz.de / Stadtentwicklung / Bauleitpläne / Bebauungspläne / „Wuttigmühle“, auch im Internet eingesehen werden.

Es besteht die Möglichkeit gem. § 4 a Abs. 4 BauGB Stellungnahmen auch online abzugeben.

Über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Stadtrat der Stadt Marktredwitz informiert. Eine besondere Benachrichtigung hierüber erfolgt nicht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass während der späteren öffentlichen Auslegung der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit besteht, Bedenken und Anregungen vorzubringen. Ort und Dauer der Auslegung werden zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt gemacht.

Zum räumlichen Geltungsbereich des Vorentwurfs der 13. Änderung des Flächennutzungsplans und des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Wuttigmühle“, Gemarkung Dörflas, wird auf den Lageplan vom 30.09.2019 hingewiesen.

Marktredwitz, 27.11.2019

STADT MARKTREDWITZ

gez.

Weigel

Oberbürgermeister

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