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Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Wuttigmühle“, Gemarkung Dörflas

Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Wuttigmühle“, Gemarkung Dörflas;

Einleitung des Verfahrens zur 13. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Marktredwitz

Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat in seiner Sitzung am 22.10.2019 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Marktredwitz für den im Lageplan vom 30.09.2019 gekennzeichneten Geltungsbereich im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wuttigmühle“, Gemarkung Dörflas, gem. § 8 Abs. 3 BauGB so anzupassen, dass dieser Bereich als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO dargestellt wird (bisherige Darstellung: Fläche für Landwirtschaft, Acker; Fläche mit Eignung für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft).

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Zum räumlichen Geltungsbereich der 13. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Wuttigmühle“, Gemarkung Dörflas, wird auf den Lageplan vom 30.09.2019 hingewiesen.

Marktredwitz, 27.11.2019

STADT MARKTREDWITZ

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