Rathaus

Bekanntmachung über die Form des vorläufigen Wahlergebnisses

Bekanntmachung

über die Form der Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Wahl des Oberbürgermeisters und des Stadtrates am 15.03.2020 (§ 90 Abs. 6 Satz 2 GLKrWO)

Die Verkündung des ermittelten vorläufigen Wahlergebnisses unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss für die Wahl des Oberbürgermeisters und des Stadtrates erfolgt durch Aushang an der Amtstafel am Neuen Rathaus, Egerstr. 2, sowie auf der Internetseite www.marktredwitz.de.

Gemäß Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG gilt die Wahl als angenommen, wenn der Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt der Stadt Marktredwitz,

Egerstr. 2, abgelehnt hat.

Entscheidend für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG ist der Aushang in der Amtstafel am Neuen Rathaus.

Marktredwitz, 21.02.2020

 

Friedmann

Wahlleiter

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