Haushaltssatzung 2020 der Johann-Matthäus-Bauer´schen Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2020
Amtliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Marktredwitz
Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Johann-Matthäus-Bauer´schen Wohltätigkeitsstiftung für das Haushaltsjahr 2020.
Auf Grund des Art.6 und Art. 16 Abs. 1 Satz 3 des Stiftungsgesetzes i.V.m. § 6 der Stiftungssatzung und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Stadtrat Marktredwitz für die Johann-Matthäus-Bauer´sche Wohltätigkeitsstiftung Marktredwitz am 12.12.2019 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen, die hiermit gem. Art. 26 Abs. 2 i.V.m. Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung amtlich bekanntgemacht wird:
I.
Haushaltssatzung der "Johann-Matthäus-Bauer´schen Wohltätigkeitsstiftung Marktredwitz" (Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge) für das
Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des Art. 6 und Art. 16 Abs. 1 Satz 3 Stiftungsgesetzes in Verbindung mit § 6 der Stiftungssatzung und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Marktredwitz folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit € 56.000,00
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit € 25.000,00
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind 2020 nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Besondere Festsetzungen werden nicht getroffen.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung i. V. m. § 4 der Bekanntmachungsverordnung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Stadtkämmerei, Bahnhofstraße 14, Zimmer 22, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
Marktredwitz, 31.01.2020
Weigel
Oberbürgermeister