Elektronische Kommunikation mit der Stadt Marktredwitz
gemäß Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
Die Stadt Marktredwitz bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Diese elektronische Kommunikation ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
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Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Seite der Stadtverwaltung angegebenen E-Mail-Adressen. Eine allgemeine Adresse ist beispielsweise
stadt@marktredwitz.de
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Die Stadt Marktredwitz nimmt Dokumente nur in folgenden Dateiformaten entgegen:
Textdateien im Format ANSI (*.txt)
Rich Text Format (*.rtf)
Word für Windows bis Version 2000 (*.doc)
Portable Data File Version bis Version 6 (*.pdf)
Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
Graphics Interchange Format (*.gif)
Tag Image File Format (*.tif)
Bitmap Pictures (*.bmp)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder entsprechender Code (z. B. Makros) enthalten sein.
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E-Mails werden nur bis zu einer Gesamtgröße von fünf Megabyte angenommen.
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Dateien in unter Punkt b.) genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Marktredwitz nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
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Die Stadt Marktredwitz kann aus technischen und organisatorischen Gründen derzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.
Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
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Die Stadt Marktredwitz verwendet eine Einrichtung zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Über abgewiesene E-Mails erfolgte keine Benachrichtigung. Sie können sich jedoch in eine Positiv-Liste (Whitelist) eintragen lassen.
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Die Stadt Marktredwitz bietet zunehmend elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
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Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Marktredwitz davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
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Leider kann die Stadt Marktredwitz aus technischen und organisatorischen Gründen derzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit überprüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einer Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Marktredwitz und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.
Darüber hinaus gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.
Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation
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Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
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Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
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Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.
Große Kreisstadt Marktredwitz
Egerstraße 2
D-95615 Marktredwitz
Telefon: +49 9231 501-0
Telefax: +49 9231 501-174
E-Mail: info@marktredwitz.de
Internet: www.marktredwitz.de