| Haushaltsmitglieder | Wohnräume | Einkommensgrenze |
| Alleinstehende | höchstens 50 m² oder 2 Wohnräume | 14.000,-- Euro |
| 2 Personen | höchstens 65 m² oder 3 Wohnräume | 22.000,-- Euro |
| 3 Personen | höchstens 75 m² oder 3 Wohnräume | 26.000,-- Euro |
| 4 Personen | höchstens 90 m² oder 4 Wohnräume | 30.000,-- Euro |
| 5 Personen | höchstens 105 m² oder 5 Wohnräume | 34.000,-- Euro |
Der Wohnberechtigungsschein muss beim Stadtbauamt Marktredwitz, Kraußoldstraße 18, 95615 Marktredwitz, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 6, beantragt werden. Hierzu bedarf es eines Antrages. Der Wohnberechtigungsschein wird bei Vorliegen der Voraussetzungen (Einkommensgrenze, Wohnungsgröße) erteilt und nach Überweisung einer Gebühr zugesandt. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und ist vor Bezug der geförderten Wohnung dem Vermieter vorzulegen. Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist gebührenpflichtig und kostet 10,-- Euro, in Ausnahmefällen 30,-- Euro.
Bei Antragstellung sind neben dem Antrag die jeweiligen Einkommenserklärungen (Einkommenserklärung des Antragstellers/ Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige) vorzulegen. Bitte fügen Sie Ihrer Einkommenserklärung Einkommensnachweise über sämtliche Einkünfte und Einnahmen bei, die sie erzielen; ebenso Nachweise über evtl. vorliegende Schwerbehinderungen, über evtl. bestehende Schwangerschaften oder über evtl. bestehende Unterhaltsverpflichtungen. Bei jungen Ehepaaren ist eine Kopie der Heiratsurkunde vorzulegen. Nähere Ausführungen hierzu finden Sie in den Erläuterungen.
Grundsätzlich wird dem Jahreseinkommen das Einkommen zugrunde gelegt, das innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Monat der Antragstellung erzielt worden ist. Hat sich in diesem Zeitraum das monatliche Einkommen auf Dauer geändert, ist das Zwölffache des geänderten monatlichen Einkommens zugrunde zu legen. Jahresbezogene Leistungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden dem Jahreseinkommen hinzugerechnet. Eine dauerhafte Änderung (Erhöhung oder Verminderung) des monatlichen Einkommens liegt nicht vor, wenn die Änderung vorübergehender Natur ist. Eine dauerhafte Änderung des monatlichen Einkommens liegt z. B. bei einer Gehaltserhöhung oder bei einem Rentenbezug infolge Erreichens der Altersgrenze vor.
Bei weiteren Fragen stehen wir unter Telefonnummer 09231/501-176 (Herr Meister, E-Mail: bauverwaltung@marktredwitz.de, Fax: 09231/501-184) gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins:
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