Voraussetzungen für eine DenkmaleigenschaftDenkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, Künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt (Art. 1 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz).
Gibt es Verzeichnisse der Denkmäler?
Die Frage ob ein Gegenstand ein Denkmal ist, lässt sich oftmals schwer beantworten. Aus diesem Grund hat man Verzeichnisse erstellt, in denen alle bisher bekannten Baudenkmäler, Ensembles und Bodendenkmäler eingetragen sind.
Die beweglichen Denkmäler sind dagegen noch nicht umfassend ermittelt.
Ein Eintrag in diese Liste ist aber keine Voraussetzung für eine bestehende Denkmaleigenschaft.
Die Denkmalliste für die Stadt Marktredwitz ist im Internet beim Landesamt für Denkmalpflege
www.blfd.bayern.de/blfd (siehe Link unter Denkmäler in Marktredwitz) und bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Technischen Rathaus - Bauamt - für jedermann einsehbar.
Ensembles
Ensemble nennt man eine Gruppe von Gebäuden, die zusammen ein historisches Orts-, Platz- und/oder Straßenbild darstellen und deshalb als Ganzes erhaltungswürdig sind. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Gebäude innerhalb eines Ensembles zwar Denkmaleigenschaft besitzen können, doch gibt es auch viele Gebäude in Ensembles, die für sich allein keinen Denkmalcharakter haben und trotzdem als Ensemble-Bestandteil unter Denkmalschutz stehen (Art. 1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz).
Ein Ensemble können z.B. eine Schlossanlage, ein Straßenzug, ein Platz, ein Stadtkern oder ein ganzes Dorf darstellen.
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