Denkmalschutz


Bayern ist ein Kulturstaat (Art. 3 der Bayerischen Verfassung)

Denkmalschutz und Denkmalpflege zählen heute zu den wichtigsten Auf gaben des Staates auf kulturellem Gebiet. Gerade in einer Zeit, in der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in hohem Maße sensibilisiert ist, kommt dem Anliegen der Bewahrung unseres gebauten oder im Boden verborgenen historischen Erbes besondere Bedeutung zu. Die Bayerische Verfassung hat dem hohen Rang von Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechnung getragen und verpflichtet den Einzelnen wie die ganze staatliche Gemeinschaft zu Schutz und Pflege der Natur- und Kulturgüter.

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