Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat am 31.01.2012 beschlossen, für das Gebiet „Solarpark Hangenreuth“, Gemarkung Brand, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zur Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes „SO Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Hangenreuth“, Gemarkung Brand, wird auf den
Lageplan vom 30.01.2012 hingewiesen.
Marktredwitz, 01.02.2012
STADT MARKTREDWITZ
gez.
Dr. Seelbinder
Oberbürgermeisterin