Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat am 31.01.2012 beschlossen, den wirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Solarpark Hangenreuth“, Gemarkung Brand, im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB insoweit zu ändern, dass dieser Bereich gem. § 11 BauNVO als Sondergebiet „Photovoltaik“ dargestellt wird (bisherige Darstellung: Sonstige Grünfläche).
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Zum räumlichen Geltungsbereich der 3. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Solarpark Hangenreuth“, Gemarkung Brand, (ehemaliges Camp Gates), wird auf den
Lageplan vom 30.01.2012 hingewiesen.
Marktredwitz, 01.02.2012
STADT MARKTREDWITZ
gez.
Dr. Seelbinder
Oberbürgermeisterin