Bauleitplanverfahren des in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Nördlich des Umspannwerkes Wölsau“


Bauleitplanverfahren der Stadt Marktredwitz zur 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes und zur 1. Änderung des in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Nördlich des Umspannwerkes Wölsau“, Gemarkung Wölsau;
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung und des Entwurfes der Bebauungsplanänderung
 
Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat am 20.12.2011 dem Entwurf der 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes und dem Entwurf der 1. Änderung des in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Nördlich des Umspannwerkes Wölsau“, Gemarkung Wölsau, zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Bauleitplanentwürfe beschlossen.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung M. 1:5.000 vom 02.11.2011 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und der Entwurf der Bebauungsplanänderung M. 1:1.000 vom 19.12.2011 einschließlich Begründung mit Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 10.01.2012 bis einschl. 09.02.2012

im Stadtbauamt, Kraußoldstraße 18, Zimmer 109, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Äußerung sowie zur Erörterung. Erforderlichenfalls können unter Telefon Nr. 09231/501-161 auch andere Termine vereinbart werden.

Zusätzlich können die Unterlagen unter www.marktredwitz.de, Bauen/Wohnen, Stadtplanung, Bebauungspläne, Aktuelle Bebauungsplanverfahren, 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nördlich des Umspannwerkes Wölsau“, Gem. Wölsau, auch im Internet eingesehen werden.

Es besteht die Möglichkeit gem. § 4 a Abs. 4 BauGB Stellungnahmen auch online abzugeben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan vom 19.12.2011 ersichtlich.

Marktredwitz, 27.12.2011

Dr. Seelbinder
Oberbürgermeisterin
 
 
Veröffentlichung vom 31.12.2011 - 10.02.2012



http://www.marktredwitz.de/1355_Bauleitplanverfahren_des_in_Kraft_getretenen_Bebauungsplanes_„Nördlich_des_Umspannwerkes_Wölsau“.html