Auflassung von Reihengräbern im Städtischen Friedhof Marktredwitz


Die in den Grabfeldern K und M sowie im Quartier K liegenden Reihengräber von Verstorbenen aus dem Jahr 1991 und früher verfallen und werden nach Ablauf einer Räumungsfrist von 3 Monaten – bis spätestens 30. April 2012 aufgelassen.

Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, alle auf den verfallenen Gräbern befindliche Grabsteine, Einfassungen und Anpflanzungen innerhalb der Räumungspflicht zu entfernen.

Gegenstände, die nach Ablauf der Frist nicht entfernt sind, gehen nach § 19 Abs. 2 der Friedhofssatzung in das Eigentum der Stadt Marktredwitz über. Die Räumung der Gräber erfolgt in diesem Fall durch die Stadt Marktredwitz. Die Kosten für die Entfernung der Grabanlagen sind von den Nutzungsberechtigten zu tragen.
Marktredwitz, 28.11.2011
gez.
Dr. Seelbinder
Oberbürgermeisterin
 
Veröffentlichung vom 02.01. - 16.04.2012



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