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Hinweise für Eigentümer von Baudenkmälern


Wir unterscheiden verschiedene Denkmalgruppen:
  • Baudenkmäler
  • Ensembles
  • Historische Gartenanlagen
  • Technische Denkmäler
  • Historische Ausstattungsstücke
  • Bewegliche Denkmäler
  • Bodendenkmäler
Voraussetzungen für eine Denkmaleigenschaft

Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, Künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt (Art. 1 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz).

Gibt es Verzeichnisse der Denkmäler?

Die Frage ob ein Gegenstand ein Denkmal ist, lässt sich oftmals schwer beantworten. Aus diesem Grund hat man Verzeichnisse erstellt, in denen alle bisher bekannten Baudenkmäler, Ensembles und Bodendenkmäler eingetragen sind.
Die beweglichen Denkmäler sind dagegen noch nicht umfassend ermittelt.

Ein Eintrag in diese Liste ist aber keine Voraussetzung für eine bestehende Denkmaleigenschaft.

Die Denkmalliste für die Stadt Marktredwitz ist im Internet beim Landesamt für Denkmalpflege www.blfd.bayern.de/blfd (siehe Link unter Denkmäler in Marktredwitz) und bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Technischen Rathaus - Bauamt - für jedermann einsehbar.

Ensembles

Ensemble nennt man eine Gruppe von Gebäuden, die zusammen ein historisches Orts-, Platz- und/oder Straßenbild darstellen und deshalb als Ganzes erhaltungswürdig sind. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Gebäude innerhalb eines Ensembles zwar Denkmaleigenschaft besitzen können, doch gibt es auch viele Gebäude in Ensembles, die für sich allein keinen Denkmalcharakter haben und trotzdem als Ensemble-Bestandteil unter Denkmalschutz stehen (Art. 1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz).

Ein Ensemble können z.B. eine Schlossanlage, ein Straßenzug, ein Platz, ein Stadtkern oder ein ganzes Dorf darstellen.

Denkmalschutz - Denkmalpflege
  • Veränderungen an Baudenkmälern

    Für alle Veränderungen an Baudenkmälern gilt eine Faustregel:
    Alle Maßnahmen an Baudenkmälern, die nach der Bayerischen Bauordnung baugenehmigungspflichtig sind, bedürfen einer Baugenehmigung.
    Alle Maßnahmen an Denkmälern, die nicht baugenehmigungspflichtig sind, bedürfen einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz.
    In der Praxis bedeutet das, dass grundsätzlich jede Veränderungen einem Baudenkmal genehmigungsplichtig oder erlaubnispflichtig ist.

    Da die Pflege der Denkmäler im öffentlichen Interesse liegt, werden die notwendigen Aufwendungen direkt durch Zuschüsse des Staates, der Stadt und des Landkreises Wunsiedel und indirekt durch steuerliche Abschreibungen gefördert.

  • Verfahrenskosten

    Amtshandlungen nach dem Denkmalschutzgesetz sind kostenfrei!

  • Beratung und Behördensprechtag

    Die Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde beraten Sie zu den Geschäftszeiten im Bauamt der Stadt Marktredwitz, EG, Zi.-Nr. 5, oder auch vor Ort. Der zuständige Gebietsreferent - Dr. Ulrich Kahle - des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege hält in regelmäßigen Abständen in Marktredwitz Behördensprechtage, bei denen beraten, Probleme besprochen, Ortseinsichten vorgenommen und Förderungen abgeklärt werden können.

Bayer. Landesamt für Denkmalpflege

Außenstelle Bamberg, Schloss Seehof, 96117 Memmelsdorf

zuständiger Gebietsreferent:
Herr Dr. Ulrich Kahle
Tel.: 0951-409524, Fax.: 0951-409530
 

Dokumente zum Download:
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