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Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Westlich des Swalmener Platzes“, Gemarkung Marktredwitz; Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes


Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat am 31.01.2012 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Westlich des Swalmener Platzes“, Gemarkung Marktredwitz, zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes M 1:1 000 vom 12.12.2011 einschließlich Begründung liegt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 und i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 10.02.2012 bis einschl. 09.03.2012

im Stadtbauamt, Kraußoldstraße 18, Zimmer 109, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Während dieser Zeit besteht allgemein Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Äußerung sowie zur Erörterung. Erforderlichenfalls können unter Telefon Nr. 09231/501-161 auch andere Termine vereinbart werden.

Zusätzlich können die Unterlagen unter www.marktredwitz.de, Bauen/Wohnen, Stadtplanung, Bebauungspläne, Aktuelle Bebauungsplanverfahren, Bebauungsplan „Westlich des Swalmener Platzes“, auch im Internet eingesehen werden.

Es besteht die Möglichkeit gem. § 4 a Abs. 4 BauGB Stellungnahmen auch online abzugeben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Dies wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich des Swalmener Platzes“, Gemarkung Marktredwitz, wird auf den Lageplan vom 12.12.2011 hingewiesen.


Marktredwitz, 01.02.2012
STADT MARKTREDWITZ

gez.

Dr. Seelbinder
Oberbürgermeisterin
 
Veröffentlichung vom 02.02. - 12.03.2012