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Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Westlich des Swalmener Platzes“, Gemarkung Marktredwitz; Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes


Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat am 31.01.2012 beschlossen, für das Gebiet „Westlich des Swalmener Platzes“, Gemarkung Marktredwitz, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB zur Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes „SO Einzelhandel“ gemäß § 11 BauNVO aufzustellen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Westlich des Swalmener Platzes“, Gemarkung Marktredwitz, wird auf den Lageplan vom 12.12.2011 hingewiesen.


Marktredwitz, 01.02.2012
STADT MARKTREDWITZ

gez.

Dr. Seelbinder
Oberbürgermeisterin
 
 
Veröffentlichung vom 02.02. - 17.02.2012