Bauleitplanung der Stadt Marktredwitz für das Gebiet „Solarpark Hangenreuth“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 778, 778/1 und 776/1, Gemarkung Brand, (ehemaliges Camp Gates); Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
Der Stadtrat der Stadt Marktredwitz hat am 31.01.2012 beschlossen, für das Gebiet „Solarpark Hangenreuth“, Gemarkung Brand, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zur Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes „SO Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Hangenreuth“, Gemarkung Brand, wird auf den Lageplan vom 30.01.2012 hingewiesen.
Marktredwitz, 01.02.2012
STADT MARKTREDWITZ
gez.
Dr. Seelbinder
Oberbürgermeisterin
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Zum räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Hangenreuth“, Gemarkung Brand, wird auf den Lageplan vom 30.01.2012 hingewiesen.
Marktredwitz, 01.02.2012
STADT MARKTREDWITZ
gez.
Dr. Seelbinder
Oberbürgermeisterin
Veröffentlichung vom 02.02. - 17.02.2012






