Standesamt Marktredwitz - Urkunden
Sie benötigen …
… eine Geburtsurkunde - und sind in Marktredwitz geboren?
… eine Eheurkunde - und haben in Marktredwitz geheiratet?
… eine Lebenspartnerschaftsurkunde - und sind in Marktredwitz eine gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaft eingegangen?
… eine Sterbeurkunde - für einen Angehörigen, der in Marktredwitz verstorben ist?
Das Standesamt Marktredwitz stellt Urkunden
• aus den Geburtsregistern der letzten 110 Jahre
• aus den Eheregistern der letzten 80 Jahre
• aus den Sterberegistern der letzten 30 Jahre
• aus den Lebenspartnerschaftsregistern ab 2009
des Standesamts Marktredwitz und der früheren Standesämter Brand b. Marktredwitz, Lorenzreuth, Wölsau, Oberredwitz und Dörflas b.R. aus.
Für den Zeitraum davor können Sie formlos einen Antrag auf Archivauskunft stellen, der schriftlich oder per eMail ebenfalls an das Standesamt gerichtet werden kann. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Auskünfte nur über die oben genannten Standesämter und erst ab 1876 erteilt werden können. Weiter zurückliegende Beurkundungen erfolgten in Kirchenbüchern.
Beachten Sie in allen Fällen zwingend die Rechtmäßigkeit Ihrer Anfrage: Urkunden dürfen gem. § 62 Personenstandsgesetz nachweislich nur „von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen“.
Andere Personen haben nur dann einen Anspruch auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Gebühren (Stand 01.10.2010):
Für alle Arten von Urkunden wird eine einheitliche Gebühr von 10,-- EUR pro Dokument erhoben.
Zur Beschaffung der Urkunden stehen Ihnen 3 Möglichkeiten offen:
-
Persönliche Vorsprache im Standesamt
Bei persönlicher Vorsprache während der Sprechzeiten oder nach Vereinbarung wird die Urkunde im Normalfall sofort erstellt und ausgehändigt. -
Urkunden-Online-Bestellung
Planen Sie für die Bearbeitung mindestens eine Woche, zuzüglich Postrücklaufzeit ein. Bei Überweisung der Gebühren warten wir vor Versand der Urkunde den Zahlungseingang ab (Vorauskasse). Wir bitten hierfür um Verständnis, denn etwaige zeitraubende Mahnverfahren stehen in keinem Verhältnis zu den Gesamtkosten. -
Schriftlicher Antrag mit Antragsübersendung per Post
Bevorzugen Sie den schriftlichen Antrag, so übersenden Sie uns bitte den vorbereiteten Antrag, der hier zum Herunterladen angeboten wird:
Antrag Urkundenanforderung laden
Wir übersenden Ihnen die gewünschte(n) Urkunde(n) an die von Ihnen angegebene postalische Adresse. Wird die Gebühr – wie im Antrag vorgesehen – gleich in bar, Briefmarken oder V-Scheck entrichtet, ist eine sofortige Bearbeitung und Zusendung möglich.
Bei Überweisung wird, wie bei der Online-Bestellung der Zahlungseingang erst abgewartet.
Bei Überweisung bitte - wegen der Zuordnung - immer „Standesamtsgebühren“ und Namen im Bezug angeben!
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